Dein Weg zum NÖ Hundepass.

Mit dem Sachkundenachweis verantwortungsvoll handeln.

Hol dir den NÖ Hundepass. Egal ob allgemeine und erweiterte Sachkunde. Mit Freiraum für Mensch und Hund schaffst du jede Herausforderung.

NÖ Hundepass

Deinem Hund zuliebe. Verantwortung zeigen.

Mit 1. Juni 2023 ist das neue NÖ Hundehaltegesetz sowie die neue NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung in Kraft getreten.

So ist seitdem von allen Hundehaltenden, die einen Hund bei der Gemeinde anmelden, spätestens 6 Monate nach Anmeldung eine allgemeine Sachkunde in Form des NÖ Hundepasses nachzuweisen. Hierbei handelt es sich um einen dreistündigen Vortrag durch einen Tierarzt UND einem Hundetrainer. Die allgemeine Sachkunde ist einmal zu besuchen und gilt lebenslang und somit auch für alle nachkommenden Hunde.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde ist darüber hinaus eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen. Diese muss bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest 10 Stunden (theoretische Wissensvermittlung und praktische Fertigkeiten) absolviert werden, ist gebunden an den jeweiligen Hund und erlischt mit seinem Ableben.

Weitere Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung findest du hier.