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Dein Weg zur Sachkunde.

Mit dem Sachkundenachweis verantwortungsvoll handeln.

Ich unterstütze dich bei der Erlangung der allgemeinen und erweiterten Sachkunde in Niederösterreich.

NÖ Hundepass

Deinem Hund zuliebe. Verantwortung zeigen.

Mit 1. Juni 2023 ist das neue NÖ Hundehaltegesetz sowie die neue NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung in Kraft getreten.

So ist seitdem von allen Hundehaltenden, die einen Hund bei der Gemeinde anmelden, spätestens 6 Monate nach Anmeldung eine allgemeine Sachkunde in Form des NÖ Hundepasses nachzuweisen. Hierbei handelt es sich um einen dreistündigen Vortrag durch einen Tierarzt UND einem Hundetrainer. Die allgemeine Sachkunde ist einmal zu besuchen und gilt lebenslang und somit auch für alle nachkommenden Hunde.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde ist darüber hinaus eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen. Die erweiterte Sachkunde ist gebunden an den jeweiligen Hund und erlischt mit seinem Ableben. Die erweiterte Sachkunde muss bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest 10 Stunden (theoretische Wissensvermittlung und praktische Fertigkeiten) absolviert werden.

Weitere Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung findest du hier.